Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet; Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.2.2008 I 162 Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.7.2015 I 1386. Siehe insbesondere Abschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen; und Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen.
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