Nachsynodales Apostolisches Schreiben uber die liebe in der familie (2016)
Die Erfahrung zeigt, dass sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt vorallem dort ein verbreitetes Phänomen ist, wo die Menschenrechte generellmissachtet werden. Sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt ist zweifellos an sich eine Menschenrechtsverletzung. Fraün und Kinder, die dem Risiko, Opfe...r von Menschenrechtsverstoessen zu werden, am häufigsten ausgesetzt sind, zählen gleichzeitig zu jenen, die am stärksten unter sexüller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu leiden haben.
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In Baden-Württemberg haben sich einige Behandlungszentren auf die ärztliche und psychologische dolmetschergestützte Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen spezialisiert. Die Arbeit dieser Zentren, die in einem Gesprächskreis um die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Baden-...Württemberg regelmäßig ihre Erfahrungen austauschen, wird hier vorgestellt.
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Eine Informationsschrift für Ärztinnen und Ärzte, Beraterinnen und Berater unter Verwendung von Information der WHO
Stellungnahme der Arbeitsgruppe AWMFLeitlinie Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik, Prävention und Therapie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie.
Monatsschr Kinderheilkd 2015 · 163:1287–1292 DOI 10.1007/s00112-015-0007-5 © Deutsche Gesel...lschaft für Pädiatrische
Infektiologie 2015
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Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften b...raucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind. Außerdem wurde der Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der nicht nur für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, sondern auch für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht bietet.
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Das Handbuch soll die Ausbildung in unterschiedlichen Gesundheitsberufen, beispielsweise in der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Pflegeausbildung, um den Faktor interkulturelle Kompetenz bereichern.
Das deutsche Gesundheitssystem zählt immer noch zu den besten auf der Welt – nicht aber zu den am einfachsten verständlichen. Nicht nur für Menschen, die gerade erst nach Deutschland gekommen sind oder noch nicht lange hier leben, ist es oft schwer zu überblicken, wie genau es funktioniert und... wie man sich darin am besten zurechtfindet.
Schon die Frage, ob und wie man sich krankenversichern kann, ist schwierig zu beantworten. An wen kann man sich wenden, wenn man selbst oder ein Familienmitglied krank ist? Geht man zürst zu einem Arzt oder lieber direkt ins Krankenhaus? Und wenn zum Arzt, zu welchem eigentlich? Warum ist Gesundheitsvorsorge so wichtig und welche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind sinnvoll und sollten unbedingt wahrgenommen werden? Auf welche Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung besteht ein Anspruch?
Also available in Arabic, English, French, Italian, Turkish, Russian, Kurdish, Pashto, Farsi, Polish, Serbian, Croatian, Bosnian, Spanish : https://www.wegweiser-gesundheitswesen-deutschland.de/download
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Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Weltgemeinschaft. In der
„Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ haben die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dies im Jahr
2015 festgelegt. Kern der Agenda 2030 sind 17 Ziele für na...chhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals,
SDG) mit 169 Unterzielen. Geschlechtergerechtigkeit ist dabei ein eigenständiges Ziel mit neun Unterzielen. Hier
und in weiteren neun SDG werden explizit Qürbezüge zu anderen Themen geschaffen.
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In der Zwischenzeit gab es eine Verfahrensänderung: Das sogenannte "Clusterverfahren" wird nicht mehr angewendet (s.S.29).
Auch zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (s.S. 21) gilt folgende Änderung: Nach der derzeitigen Regelung ist zu subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufen...thaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, bis zum 31. Juli 2018 der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz nicht möglich.
Die Möglichkeiten einer Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung bleiben weiterhin unberührt. Auch in besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen nach wie vor möglich. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung
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Die steigende Zahl der Menschen in Berlin ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen führt zu einem wachsenden Mehrbedarf an Dolmetschleistungen in der Stadt. Sprachliche Hilfe bei der Verständigung in zahlreichen Lebensbereichen wird nötig – ob auf dem Amt, bei Arzt/Ärztin, vor Gericht oder de...m Standesamt. Beim Dolmetschen im Gemeinwesen stehen demnach gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion im Mittelpunkt. Da Geflüchtete überdies oftmals von gewaltvollen Erfahrungen in den Heimatländern oder auf der Flucht erzählen müssen, kommt den Dolmetscher*innen und anderen beteiligten Akteur*innen hier eine besondere Verantwortung im Umgang mit ihnen zu. Nicht selten werden in diesem Kontext die Grenzen zwischen der beruflichen und der persönlichen Position der Dolmetscher*innen überschritten.
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Ein Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Baden Württemberg. Es ist ein Buch zum „Immer-Griffbereit-haben“ im handlichen Taschenformat. Auf 140 Seiten sind die wichtigsten Themen für die Arbeit mit Flüchtlingen zusammengestellt und mit informativen Hinweisen, guten Beispielen a...us der Praxis, wichtigen Adressen und Ansprechpartnern angereichert. Das Handbuch können Sie kostenlos bestellen.
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Die konkreten Einzelfälle geben Einblicke in die Therapien und wie diese an den komplexen Bedürfnissen der Überlebenden ansetzen.
Junge Geflüchtete, die gemeinsam mit ihren Familien nach Deutschland gekommen sind, finden in dieser Broschüre wichtige Informationen zu ihrer ersten Zeit in Deutschland:
Welche Rechte haben Jugendliche in Deutschland und wie kann man diese durchsetzen? Was ist Diskriminierung und was kann man da...gegen tun? Welche Perspektiven und Möglichkeiten gibt es für Schule, Ausbildung, Studium und Beruf? Wo und wie können junge Geflüchtete und ihre Familien Unterstützung, Hilfe und Beratung finden? Welche Perspektiven gibt es für den Aufenthalt und die Familienzusammenführung? Und was ist, wenn jemand aus der Familie krank wird?
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Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer leicht, sich im Dickicht der Sozialleistungen zu Recht zu finden. Kommen sprachliche Probleme hinzu, entstehen weitere Barrieren. Die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ vermittelt einen ersten Überblick üb...er die Leistungen, die Menschen mit Behinderungen zustehen.
Sie ist erhältlich in Deutsch, in Türkisch-Deutsch, in Deutsch-Russisch, in Arabisch und in Vietnamesisch.
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Praxishilfe. Zusammengestellt von den SprachlehrerInnen SEPA in EQUAL II
Mit pauschalen Antworten auf diese richtungsweisenden Fragen ist es nur schwer möglich, einen gemeinsamen Weg zu formulieren und gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren. Vielmehr braucht es dafür ein differenzierteres Bild unserer Gesellschaft und eine Vielfalt an Argumenten, um einen wahrhaft...igen Diskurs zu ermöglichen.
Die vorliegende Anthologie „Zwischen Kommen und Bleiben. Ein gesellschaftlicher Qürschnitt zur Flüchtlingspolitik“ liefert dazu erste Ansätze und lässt in unterschiedlichen Textbeiträgen unter anderem Geflüchtete selbst zu Wort kommen.
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DOI http://dx.doi.org/ 10.1055/s-0030-1256439 Online-Publikation: 10. 5. 2011 Pneumologie 2011; 65: 359–378
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verord...nung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Andere Sprachversionen verfügbar siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1445167987946&uri=CELEX:32013R0604
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