Angezeigte Tests zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland
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<span class="attribute-to-highlight medbox">Tests</span> zur Detektion einer Infektion mit SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) sowie zum Nachweis von <span class="attribute-to-highlight medbox">Antikörpern</span> gehören zu den sog. In-vitro-Diagnostika (IVD). Das erstmalige Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika auf dem deutschen Markt ist nach §§ 25 und 30 Medizinproduktegesetz (MPG) anzeigepflichtig. Das DIMDI betreibt dafür die Datenbank "In-vitro-Diagnostika-Anzeigen (MPIVDA)", in welcher demnach auch Daten von "Corona-<span class="attribute-to-highlight medbox">Tests</span>" von den anzeigepflichtigen deutschen Herstellern und Bevollmächtigten bzw. Einführern erfasst werden.