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Flucht und Gesundheit: Allgemeine und aktuelle Hinweise (Ukraine)

Allgemeine Hinweise

Gesundheitliche Belastungen Geflüchteter erfordern umfassende Präventionsangebote und Gesundheitsversorgung

Im Allgemeinen ist die Gruppe Geflüchteter sehr heterogen, es bestehen allerdings besondere gesundheitliche Risiken. Daraus resultieren auch unterschiedliche Versorgungsbedarfe.

Zu den möglichen gesundheitlichen Belastungen Geflüchteter gehören:

  • Psychische und physische Traumata und deren Folgen
  • Akute oder chronische nicht-übertragbare und übertragbare Krankheiten mit der Notwendigkeit der Therapiefortsetzung, z. B. Diabetes, chronische Lungenkrankheiten
  • Ungedeckte Versorgungsbedarfe auf Grund der eingeschränkten gesundheitlichen Versorgungssituation im Herkunftsland, auf der Flucht oder auch im Zielland (z.B. Schwangerenversorgung)
  • Niedrige Impfquoten
  • Erhöhtes Risiko für respiratorisch übertragbare Infektionserkrankungen (COVID-19, Influenza, Masern, Windpocken, Tuberkulose …) bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

In der Folge ist mit spezifischen medizinischen und präventiven Versorgungsbedarfen in den jeweiligen Bereichen zu rechnen.

Aktuelle Hinweise (Ukraine)

Aktuell werden aus der Ukraine vor allem Kinder und Jugendliche, Frauen (darunter Schwangere) und Menschen ab 60 Jahre erwartet. Daraus resultiert ein vordringlicher Bedarf, und zwar die rasche Integration in einen neuen Alltag, die Behandlung chronischer Erkrankungen, die zeitnahe Bereitstellung von Impfangeboten und anderer Präventionsangebote, insbesondere im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der Schwangerschaftsvorsorge, und Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit.

Psychische Belastungen durch die Kriegs- und Fluchterlebnisse sowie Zukunftsängste sind zu erwarten. In der Ukraine besteht im Vergleich zu Deutschland eine höhere Prävalenz einiger Infektionskrankheiten (z.B. Tuberkulose, HIV) und eine geringere Impfquote für die meisten impfpräventablen Erkrankungen, darunter COVID-19, Influenza und Masern, aber auch Diphtherie und Poliomyelitis. In Konflikt- und Krisengebieten und durch die Bedingungen der Migration besteht ein erhöhtes Risiko zur Verschlechterung der gesundheitlichen Situation mit neuem Auftreten und Verschlechterung bestehender Erkrankungen. Insbesondere bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften können Infektionskrankheiten leicht übertragen werden. Die Vermeidung von Überbelegung, Versorgung mit medizinischen Masken und Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln (AHA+L) sind in den weiterhin bestehenden COVID-19-Pandemiebedingungen essenziell. Eine dezentrale Unterbringung, z.B. in Privatwohnungen kann die Übertragungsrisiken verringern, erschwert aber u.U. den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und die Erreichbarkeit durch zielgruppenspezifische Präventionsangebote. Um Menschen außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte zu erreichen, sollten allgemein bekanntzumachende kommunale Informations- bzw. Lotsenstellen, aufsuchende Angebote in den Kommunen und ein niederschwelliger Zugang zu umfassender Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Qualifizierte Sprachmittlung und mehrsprachige Informationen bei Aufklärung und Versorgung sind notwendig.

Einschätzung der gesundheitlichen Lage

  • Wichtig ist die Sicherstellung einer guten gesundheitlichen Versorgung zur Erkennung, Behandlung, Prävention und Kontrolle von nicht-übertragbaren und übertragbaren Krankheiten.
  • Hierbei ist die spezielle Zusammensetzung der zu erwartenden Geflüchteten (Kinder- und Jugendliche, mehrheitlich im schulpflichtigen Alter; Frauen und Menschen ab 60 Jahre) und deren spezifische Bedarfe zu beachten.
  • Insbesondere ist zum Schutz der Geflüchteten essentiell, dass chronische nicht-übertragbare Krankheiten und schwerwiegende Infektionskrankheiten, wie die TB/resistente/multiresistente TB/TB/HIV-Koinfektion rechtzeitig erkannt und behandelt werden bzw. bestehende Therapien fortgesetzt werden.
  • Geflüchtete sind grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet wie die ansässige Bevölkerung und stellen eher eine gefährdete Gruppe dar, als eine Gruppe, von der für andere eine Gefahr ausgeht.
  • Das RKI sieht derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Geflüchtete, vor allem wenn die Bevölkerung den grundsätzlich geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den allgemein empfohlenen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionsübertragung bei Atemwegsinfektionen oder Durchfallerkrankungen nachkommt.
  • Die Zunahme der Migrationsbewegungen inmitten der laufenden COVID-19-Pandemie stellt die Gesundheitsversorgung und den ÖGD vor weitere Herausforderungen.
  • Die Situation ist dynamisch und kann sich schnell ändern, z.B. wenn die Zahl der schutzsuchenden Personen weiter zunimmt.

Das RKI passt die Hinweise anlassbezogen und situativ unter Berücksichtigung der aktuellen Lage an.

Stand: 24.05.2022

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